Balkongeländer sind dafür gedacht, die Sicherheit auf Balkonen und Terrassen zu erhöhen und zu gewährleisten, dass Menschen nicht unbeabsichtigt oder aus Versehen hinunterfallen. Sie dienen also als Barriere und sollten daher auch sicher und stabil sein.
Horizontale Füllstäbe sind eine Gefahr für Kinder und Haustiere
Geländer mit horizontalen Stäben sind jedoch sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Diese Stäbe bieten eine Möglichkeit, sich daran hochzuziehen oder darauf zu klettern. Dadurch könnten sich Kinder in gefährliche Situationen bringen und sich verletzen.
Aus diesem Grund sollten Balkongeländer keine horizontalen Stäbe haben. Es gibt auch viele andere Designs und Stiloptionen, die sicher und stabil sind, ohne die Gefahr von horizontalen Stäben zu bieten. Wenn Sie ein Balkongeländer kaufen oder installieren, sollten Sie immer darauf achten, dass es keine horizontalen Stäbe hat und den Sicherheitsvorschriften entspricht. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Balkongeländer seine Funktion erfüllt und die Sicherheit gewährleistet.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Balkongeländer nicht nur zum Schutz von Menschen dienen, sondern auch zum Schutz von Tieren. Vor allem für Hunde und Katzen können Geländer mit horizontalen Stäben eine Gefahr darstellen, da sie sich daran verfangen und sich verletzen können.
Richtlinien zu Geländern mit horizontalen Stäben
In Österreich regelt die OIB Richtlinie 4 des Instituts für Bautechnik die Ausführung:
Im Bereich von 15 cm bis 60 cm über fertiger Stufenvorderkante oder Standfläche dürfen keine horizontalen oder schrägen Umwehrungsteile angeordnet sein, es sei denn, die Öffnungen sind in der
OIB Richtlinie 4
Vertikalen nicht größer als 2 cm oder ein Hochklettern wird auf andere Weise erschwert.
In Deutschland ist dies in den Landesbauordnungen geregelt. Es ist in Deutchland nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht verboten, Balkongeländer mit horizontalen Füllstäben einzubauen. Dennoch sollte jedem klar sein, welche Risiken man damit eingeht und welche Gefahren für Unbeteiligte daraus entstehen können.